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Offizieller Sanden Vendo Fachhändler
Nächster Termin
9.–10. Okt. 2026

AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme am Präsenz-Workshop „Vending Bootcamp“ (nachfolgend „Bootcamp“) zwischen der Automatenprofi GmbH, Bahnhofstr. 6, 59929 Brilon (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass die Buchung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.

(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an dem zweitägigen Präsenz-Workshop „Vending Bootcamp“, der Inhalte zu Betrieb, Sortiment, Störungsbehebung und Instandhaltung von Verkaufsautomaten vermittelt. Die konkreten Inhalte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Agenda auf der Website des Anbieters.

(2) Der Anbieter schuldet die fachlich sorgfältige Durchführung des Bootcamps entsprechend der veröffentlichten Agenda durch qualifizierte Referenten. Der Anbieter schuldet hingegen keinen bestimmten Lernerfolg und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Fehlerfreiheit im eigenen Betrieb) des Teilnehmers. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB, kein Werkvertrag.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Referenten oder die Reihenfolge der Agenda aus organisatorischen oder sachlichen Gründen (z. B. Verhinderung eines Referenten, technische Gegebenheiten) zu ändern, sofern die Gesamtqualität und der inhaltliche Schwerpunkt des Bootcamps dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn informiert.

(4) Vermittelte Inhalte entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Durchführung des Bootcamps. Eine Gewähr für die fortlaufende Aktualität (insbesondere bei sich ändernden gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Anforderungen oder Herstellervorgaben) nach Abschluss der Veranstaltung wird nicht übernommen.

(5) Praktische Übungsteile (u. a. Störungsbehebung, Reparatur) finden ausschließlich in den Räumlichkeiten des Anbieters und an dessen eigenen Vorführ- und Übungsgeräten statt. Eine Bearbeitung eigener, vom Teilnehmer mitgebrachter Geräte ist nicht Gegenstand des Bootcamps.

(6) Im Teilnahmepreis enthalten sind: die zweitägige Workshop-Teilnahme, Arbeitsmaterialien, Mittagessen an beiden Tagen, ein gemeinsames Abendessen sowie Snacks während der Veranstaltung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung über das Online-Formular auf der Website des Anbieters stellt lediglich eine unverbindliche Interessensbekundung dar und ist kein bindendes Vertragsangebot.

(2) Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer vom Anbieter ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme dieses Angebots durch den Teilnehmer zustande (z. B. durch schriftliche Bestätigung oder Erklärung in Textform, § 126b BGB).

(3) Nach verbindlichem Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Rechnung über den vereinbarten Teilnahmepreis.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten bzw. im schriftlichen Angebot genannten Preise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer:

  • Teilnahme an beiden Tagen: 1.590,00 € netto zzgl. gesetzlicher USt.
  • Teilnahme an einem Tag (Tag 1 oder Tag 2): 890,00 € netto zzgl. gesetzlicher USt.

(2) Der Teilnahmepreis ist vollständig im Voraus zu zahlen. Der Zahlungseingang muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter vorliegen.

(3) Der gebuchte Teilnahmeplatz gilt erst mit vollständigem Zahlungseingang als verbindlich reserviert. Bis zum Zahlungseingang ist der Anbieter berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.

§ 5 Rücktritt, Stornierung und Ersatzteilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

(2) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmepreises fällig; 50 % des bereits gezahlten Betrags werden erstattet.

(3) Bei einem Rücktritt ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen (No-Show) besteht kein Erstattungsanspruch; die Stornogebühr beträgt 100 % des Teilnahmepreises.

(4) Der Teilnehmer kann seinen gebuchten Platz jederzeit kostenfrei auf eine andere Person aus seinem Unternehmen übertragen (Ersatzteilnehmer). Der Anbieter ist über den Wechsel rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in Textform zu informieren.

(5) Der Rücktritt hat in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Zugang beim Anbieter maßgeblich.

§ 6 Absage und Verschiebung durch den Anbieter

(1) Die Durchführung des Bootcamps setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen voraus. Wird diese nicht erreicht, ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Termin abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren nach Wahl des Teilnehmers entweder vollständig erstattet oder auf einen Alternativtermin übertragen.

(2) Muss der Anbieter die Veranstaltung aus sonstigen Gründen (z. B. kurzfristige Verhinderung eines Referenten, höhere Gewalt) absagen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen einer Absage bestehen nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Höhe des vom betroffenen Teilnehmer gezahlten Teilnahmepreises.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie.

(5) Praktische Übungen an Automaten und deren Bauteilen erfolgen unter Anleitung der Referenten des Anbieters. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vor Ort erteilten Sicherheits- und Verhaltensanweisungen zu befolgen. Bei Missachtung dieser Anweisungen kann ein Mitverschulden des Teilnehmers gemäß § 254 BGB berücksichtigt werden.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 8 Eigenverantwortliche Anwendung der vermittelten Inhalte

(1) Die im Rahmen des Bootcamps vermittelten Inhalte dienen der fachlichen Weiterbildung des Teilnehmers. Die eigenständige Anwendung dieser Inhalte, insbesondere die eigenständige Durchführung von Reparatur-, Wartungs- oder Konfigurationsarbeiten an eigenen Automaten des Teilnehmers nach Abschluss des Bootcamps, erfolgt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers.

(2) Für Schäden, die dem Teilnehmer oder Dritten aus der eigenständigen Anwendung der vermittelten Inhalte außerhalb des Bootcamps entstehen, haftet der Anbieter nicht, soweit die Schäden nicht auf einer objektiv fehlerhaften Wissensvermittlung durch den Anbieter beruhen, die dem Anbieter als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zuzurechnen ist.

(3) Dem Teilnehmer wird empfohlen, bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an eigenen Geräten die jeweiligen Hersteller- und Sicherheitsvorgaben zu beachten.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen des Bootcamps können Teilnehmer untereinander geschäftliche Informationen austauschen, die für die jeweiligen Unternehmen sensibel oder vertraulich sind (z. B. zu Standorten, Sortiment, Kalkulation oder Umsatzzahlen).

(2) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, derartige, im Rahmen der Veranstaltung von anderen Teilnehmern erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Teilnehmers an Dritte außerhalb der Veranstaltung weiterzugeben oder zu eigenen Zwecken zu verwerten.

(3) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer der Veranstaltung hinaus fort.

§ 10 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Während des Bootcamps, insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Abendessens und Networkings, können Foto- und Videoaufnahmen durch den Anbieter angefertigt werden.

(2) Mit der Teilnahme am Bootcamp willigt der Teilnehmer in die Anfertigung solcher Aufnahmen sowie deren Nutzung durch die Automatenprofi GmbH ausschließlich zu Zwecken der Bewerbung des Vending Bootcamps (z. B. auf der Website und in Social-Media-Kanälen des Anbieters) ein.

(3) Der Anbieter weist Teilnehmer vor der Veranstaltung auf die geplanten Aufnahmen hin. Dem Aufnahme- bzw. Nutzungszweck kann jederzeit, auch vor Ort, gegenüber dem Anbieter widersprochen werden; ab Zugang des Widerspruchs unterbleiben weitere Aufnahmen der betroffenen Person bzw. wird von einer Veröffentlichung bereits angefertigter Aufnahmen dieser Person abgesehen.

§ 11 Urheberrecht an Arbeitsmaterialien

(1) Sämtliche im Rahmen des Bootcamps zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien (u. a. Unterlagen, Präsentationen) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung dieser Materialien, auch auszugsweise, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Die Nutzung zu eigenen betrieblichen Zwecken des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Brilon).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand: August 2026